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Reisen mit dem
Doktor - medizinische Reisebegleitung - Seniorenreisen |
Begleitetes
Reisen Marokko, Ägypten und dem Rest der Welt
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Gesund auf Reisen
Sie möchten Reisen und etwas erleben? Egal ob geeigneter
Sonnenschutz oder die richtigen Medikamente, mit einer durchdachten Planung
und Vorbereitung sind Sie immer auf der richtigen Seite.
Mit einer ärztlichen Reisebegleitung bieten wir Ihnen unfassende Sicherheit
bei Nah- und Fernreisen.
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Ärztliche Reisebegleitung
- Betreutes Reisen
--> Anfrage
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Herzpatienten
Herzpatienten sind verständlicherweise besorgt um ihr "wichtigstes
Organ". Vor allem, wenn sie bereits einen Infarkt erlitten haben, oder
kein Risiko mehr eingehen wollen.
Erst recht nicht, wenn Sie - je nach Reiseziel - die Qualität der
medizinischen Versorgung schwer oder nicht einschätzbar ist. Für diese
Personengruppe sind ärztlich betreute Urlaubsreisen eine Alternative zum
"Urlaub zu Hause".
Für Herzkranke, die nach Herzinfarkt oder einer Bypass-Operation ihren
Urlaub ohne Angst und Sorgen genießen möchten, bieten zwei Veranstalter in
Köln und Würzburg Reiseprogramme mit ärztlicher Begleitung an. Die
Urlauber werden rund um die Uhr von Ärzten, die von der Deutschen
Herzstiftung vermittelt werden, betreut und die Notfallausrüstung ist
immer dabei. Fast immer werden Gymnastik- und Entspannungsübungen sowie
Herz-Seminare von qualifizierten Fachkräften unterwegs oder direkt am
Urlaubsort angeboten. Die Urlaubsreisen sind sorgsam auf die Wünsche und
Bedürfnisse herzkranker Menschen abgestimmt. Sie bieten durch die
ärztliche Begleitung ein großes Maß an Sicherheit.
Nicht nur beim Herzinfarkt zählt jede Minute, auch bei anderen
Herznotfällen muss umgehend Hilfe herbeigerufen werden. Problematisch kann
dies insbesondere bei Auslandsreisen sein, wenn mangelnde Sprachkenntnisse
zu Missverständnissen führen und so eine rechtzeitige Hilfe verhindern.
Damit Sie dennoch unbesorgt in fremde Länder reisen können, bieten wir
Ihnen auch ärztliche Beratung vorab.
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Individualreisen mit
Arztbegleitung
Auf Individualreisen alleine, zu Zweit oder in Kleingruppen sollten Sie
selbst mit Handicap nicht verzichten ! Erfüllen Sie sich Ihre Träume - mit
der Sicherheit einer medizinischen Reisebegleitung durch Ihren privaten Arzt.
Ärztliche Begleitung empfiehlt sich besonders bei Reisen
in ferne und exotische Länder. Durch unsere Reiseerfahrungen in den
exotischsten Ländern können Sie ihre Reise mit unserer ärztlichen Begleitung
in aller Ruhe genießen.
Dies
gibt unseren Reisenden Sicherheit vor und während der Reise. Unser Arzt
ist spezialisierter Mediziner für innere Medizin.
--> Anfrage
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Gruppenreisen mit Arzt als Begleitung
Reisen in der Gruppe sind immer ein besonderes Erlebnis und machen Spaß.
Wir organisieren Reisen für Ihre Gruppe ab mindestens 8
Personen:
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Unser Angebot für Gruppenreisen kann aus dem
Katalogangebot genommen und durch Zusatzleistungen erweitert und
verändert werden. Sie können uns auch beauftragen, eine nach Ihren
Wünschen maßgeschneiderte, weltweite Reise für mind. 20 Personen
zusammenzustellen.
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Preisvorteile, die sich ab bestimmten Größen realisieren
lassen, geben wir als Freiplätze gerne an Sie weiter. Ebenso
erwarten Sie als Gruppenkunde verschiedene, attraktive Preismodelle,
die entsprechend der Gruppenstärke variieren.
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Ärztliche Begleitung empfiehlt sich besonders bei Reisen
in ferne und exotische Länder. Durch unsere Reiseerfahrung in den
exotischsten Ländern können Sie ihre Reise mit unserer ärztlichen Begleitung
in aller Ruhe genießen.
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Genießen Sie Ihren Urlaub in einer Gruppe netter
Menschen, in einem komfortablen Hotel mit der Sicherheit einer durch einen
Arzt begleiteten
Reise.
--> Anfrage
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Aufwendungen für Reisebegleitung steuerlich absetzbar
Körperbehinderte, sie auf ständige Begleitung angewiesen sind, können,
darauf weist "Mobil ohne Grenzen" mit einem Bezug auf einen Entscheid des
Bundesfinanzhof vom 04. Juli 2002 (Aktenzeichen III R 58/98)
hin, die Mehraufwendungen, welche ihnen auf einer Urlaubsreise durch
Kosten für Fahrten, Unterbringung usw.
der Begleitperson entstehen, steuerlich absetzen. Der Bundesfinanzhof
entschied, dass diese Kosten in angemessener Höhe neben dem Pauschalbetrag
für Körperbehinderte als außergewöhnlichen Belastungen absetzbar sind. Im
konkreten fall hatte der Kläger für Reisen im Jahr 1994 Kosten von
insgesamt 20.000 DM nachgewiesen. Bei der Bestimmung der angemessenen Höhe
der Aufwendungen orientierte sich das Gericht an dem Betrag, den ein
Bundesbürger durchschnittlich im Jahr für Urlaubsreisen ausgibt. Für das
Streitjahr 1994 hielt es einen jährlichen Betrag bis zu 767 € für
angemessen.
Dies gilt für
Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten. Voraussetzung ist, dass die
Betroffenen auf ständige Begleitung angewiesen sind.
Kontaktinformationen
Deutschland
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Seven Sun Travel UG
Patrick Exler
Hoehenstrasse 3
35410 Hungen
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Telefon :
+49 (0)6402 - 80 91 78
Fax :
+49 (0)6402 - 80 91 84
Email : info@marokko-ferien.de
Internet :
http://www.marrakech-info.com
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Öffnungszeiten : Mo - Fr 09.00 - 18.00
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