Einreisebestimmungen nach Marokko für deutsche Staatsangehörige
Stand: 5. Juli 2005
Deutsche Staatsangehörige können für touristische Zwecke
bis zu 90 Tagen visumsfrei nach Marokko einreisen und
benötigen dazu einen deutschen Reisepass, der ab Einreise
noch 6 Monate gültig ist. Die Ein- und Ausreise mit dem
Personalausweis ist nur für Pauschaltouristen im Rahmen
einer Gruppenreise möglich. Der Reisende sollte sich vor
Antritt der Reise darüber unbedingt beim Veranstalter
informieren.
Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt. Ab dem 3.
Lebensjahr muss ein Lichtbild angebracht sein. Der Eintrag
des Kindes in einen Reisepass der Eltern ist gleichfalls
ausreichend. Auch hier muss ab dem 3. Lebensjahr ein
Lichtbild angebracht werden.
Eine Verlängerung des Aufenthalts ist grundsätzlich nicht
möglich, es sei denn der Ausländerpolizei wird ein
vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel,
ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum
längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt. Ein
Aufenthalt über 90 Tage hinaus stellt einen Verstoss gegen
das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet.
Ein bei der Einreise eingeführtes Kraftfahrzeug, muss auch
bei der Ausreise wieder ausgeführt werden. Andernfalls
wird die Ausreise verweigert und es drohen hohe
Zollstrafen (auch bei Unfallwagen).
Häufige
Fragen zu Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Das Auswärtige Amt übernimmt für
die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend
aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr.
Abschließende und verbindliche Auskünfte zu
Einreisebestimmungen können nur die zuständigen
Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten
erteilen.