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Vorsicht bei exotischen Souvenirs
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Informationen
des Auswärtigen Amtes Deutschland
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber,
welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden
dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse
Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder
sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr
durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier-
und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden,
sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese
Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild
lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie
Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und
grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder
Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische
Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben.
Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten
Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen
können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes
keinen Schaden zu.
Vorsicht bei exotischen Souvenirs
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber,
welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden
dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse
Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird
oder sogar Strafen folgen.
Viele
Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln - Bitte informieren
Sie sich!
Es folgt der länderspezifische Hinweis:
Besondere
Zollvorschriften
Stand: 08. November 2004 Zollprobleme treten vor allem dann
auf, wenn jemand ein Fahrzeug nach Marokko eingeführt hat und es
nicht wieder mit ausführt (z.B. wegen Verkauf, aber auch bei
Diebstahl oder Totalschaden). Ein- und Ausfuhr der Landeswährung
Dirham unterliegen Beschränkungen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, auf
Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung zu
achten. Reisehinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt
verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen
des Auswärtigen Amts.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine
Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen
werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich
rasch ändern. Verweise auf Reisehinweise in den
Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern sind für das
Auswärtige Amt nicht verbindlich. Gesetzliche Vorschriften eines
Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon
unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen
diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im
Zweifelsfall empfohlen.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Referat 040
D-11013 Berlin
Tel.: (030) 5000-2000
Fax: (030) 5000-51000
Link zum Auswärtigen Amt
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