Weltweiter Hinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht
fort. Besonders hoch ist die Gefahr von Anschlägen im
Nahen und Mittleren Osten, in Afghanistan, Indonesien und
- wie zahlreiche schwere Anschläge in der jüngsten Zeit
gezeigt haben - auch in Russland. Darüber hinaus besteht
sie insbesondere in Regionen, in denen bereits in der
Vergangenheit Terroranschläge verübt oder
Terrororganisationen aufgedeckt wurden, in denen
Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung
verfügen oder in denen Attentate mangels effektiver
Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt
werden können. Eine Gefährdung ist jedoch auch anderswo
nicht auszuschließen, etwa in den USA, oder den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Als vorrangige
Ziele müssen weiterhin Orte mit Symbolcharakter gelten.
Dazu zählen religiöse Versammlungsstätten, Regierungs- und
Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastrukturen
(einschließlich Luft- , Bahn- und Seeverkehr),
Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit großen
Menschenansammlungen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb allen Reisenden
nachdrücklich sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes
Verhalten. Zum Beispiel sollten Reisende sich vor und
während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in
Ihrem Reiseland informieren, wachsam sein und verdächtige
Vorgänge (z.B. unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen
oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den
örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Es folgt der länderspezifische Hinweis:
Sicherheitshinweise
Stand: 06. Januar 2005
Die Anschlagsserie vom 16.05.03 in Casablanca sowie
zahlreiche Verhaftungen und Gerichtsverfahren in der
Folge zeigen, dass trotz umfangreicher
Sicherheitsmaßnahmen der Regierung auch in Marokko
terroristische Gruppen aktiv sind und Anschläge
planen. Das Auswärtige Amt rät daher – wie in allen
Ländern der Region – zu erhöhter Aufmerksamkeit. Dies
gilt insbesondere für Orte, an denen sich Touristen
aufhalten, sowie religiöse Kultstätten.
Von Fahrten durch die Westsahara wird grundsätzlich
abgeraten. Eine konsularische Betreuung durch die
Botschaft Rabat ist dort aus praktischen und
rechtlichen Gründen nicht möglich. Beim Grenzübertritt
von Mauretanien in die Westsahara ist zudem eine
Gefährdung durch nicht gekennzeichnete Minenfelder
gegeben.
Im Rif-Gebirge werden mitunter Reisende von
Rauschgifthändlern bedrängt (Steinwürfe,
Straßensperren). Das Rif-Gebirge sollte daher nicht
allein befahren werden. Insbesondere die Strecken
zwischen Chefchaouen über Ketama nach Al-Hoceima sowie
die Strasse von Ketama nach Fes sind äußerst
problematisch. Rauschgiftbesitz wird rigoros verfolgt
und mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet.
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Das Auswärtige Amt rät
dringend, auf Auslands-Krankenversicherungsschutz mit
Rückholversicherung zu achten. Reisehinweise beruhen auf
den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als
vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des
Auswärtigen Amts.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit
sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden
kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft
unübersichtlich und können sich rasch ändern. Verweise
auf Reisehinweise in den Geschäftsbedingungen von
Reiseveranstaltern sind für das Auswärtige Amt nicht
verbindlich. Gesetzliche Vorschriften eines Landes
können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon
unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen
diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes
wird im Zweifelsfall empfohlen.
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